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Gedenkstätte Brauweiler

Die Ideologie des Nationalsozialismus beherrschte von 1933 bis 1945 auch die Arbeitsanstalt Brauweiler. Einzelne Gebäude dienten den Nazis unter anderem als „Schutzhaftlager" und Gestapogefängnis. Von diesen Gebäuden existiert heute nur noch das frühere „Frauenhaus", das seit der Auflösung der Arbeitsanstalt in den 1960er Jahren als Bürohaus dient.

Im Kellergeschoss sind zwei Arrestzellen weitgehend im Nachkriegszustand erhalten. Unter Einbeziehung dieser Zellen wurde hier seitens des Landschaftsverbandes Rheinland eine Dauerausstellung eingerichtet, die dem Gedenken an die Opfer des NS-Regimes in Brauweiler gewidmet ist. Berühmtester Häftling in Brauweiler war im Herbst 1944 Konrad Adenauer. Er wurde Zeuge schlimmster Folterungen. Die Behandlung der Häftlinge durch die Gestapo nannte er „niederträchtig". Die Dauerausstellung ist so konzipiert, dass sie sich dem Besucher selbstständig erschließt.

Inhaltlich erarbeitet wurde die von der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland und vom Freundeskreis Abtei Brauweiler e.V. finanziell geförderte Ausstellung von den beiden Historikern Josef Wißkirchen und Hermann Daners in Zusammenarbeit mit dem Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland. Das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum realisierte die Ausstellung.


Öffnungszeiten

Mo bis Fr je 10, 12 und 16 Uhr

Sa/So/Fe je 11 und 15 Uhr

Begleiteter Eintritt 2 € | erm. 1,50 €


Führungen

Öffentliche Führungen

in der Regel am 1. Samstag im Monat, jeweils 14.30–15.30 Uhr

Führung (inkl. Eintritt)

Erwachsene 4,00 €

Kinder bis 12 Jahre kostenlos

Kinder ab 12 Jahre/ Schüler*innen 1,50 €

Studierende 3,00 €

Menschen mit Behinderung (Begleitung kostenlos) 3,00 €

Die Gedenkstätte ist nur über eine Treppe und daher nicht barrierefrei zugänglich.

Treffpunkt ist der Abtei-Shop am Haupteingang der Abtei Brauweiler.

Ein Besuch ist nur mit einem zuvor gebuchten Zeitfenster-Ticket möglich.
Tickets können Sie im Online-Shop buchen.

Sonderführungen

für schulische oder private Gruppen können
bei kulturinfo rheinland unter Tel +49 (0) 2234 9921–555 oder info@kulturinfo-rheinland.de gebucht werden.

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Freie Fahrt in die LVR-Museen für Schulen und Kitas

Ab sofort hält der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rheinland ein besonderes Angebot bereit: Mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ möchte der LVR Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur erleichtern.

Der „LVR-Mobilitätsfonds“ ermöglicht es Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe zu stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Anträge können solange gestellt werden, bis das jährlich verfügbare Budget des Fonds ausgeschöpft ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.

Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite: www.mobilitaetsfonds.lvr.de

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht, erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten.

weiterführende Informationen zu Anmeldung und Antragstellung

Downloadlink Leitfaden zur Antragstellung (PDF, 445 KB)
Link zum Antragsformular

Info-Flyer zum LVR-Mobilitätsfonds (PDF, 517 KB)

Förderrichtlinien und rechtliche Bestimmungen (PDF, 81 KB)

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Ihre Fragen und Ihren Buchungswunsch

nimmt kulturinfo rheinland unter Tel +49 (0) 2234 9921–555
oder per Email info@kulturinfo-rheinland.de gerne entgegen.

Sie erreichen uns
Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr
Wochenende und Feiertage 10 bis 15 Uhr
Wir bitten um Verständnis,
dass wir am 24., 25. und 31.12. sowie Neujahr, Rosenmontag und Karfreitag
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